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BVerwG, 16.12.1960 - I B 149.60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Sinn und Zwecks von § 132 Abs. 3 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Verbindliche Kraft einer schriftlichen Verzichtserklärung der Gemeinde hinsichtlich der Erhebung von Anliegerbeiträgen
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.10.1960 - I A 113/59
- BVerwG, 16.12.1960 - I B 149.60
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1960 - I B 149.60
§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ist aber gerade darauf gerichtet, das Beschwerdegericht hiervon zu entlasten (so auch Beschluß des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -). - BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
Auszug aus BVerwG, 16.12.1960 - I B 149.60
Ist das nicht der Fall, so besteht kein Anlaß, die Revision zuzulassen, da das Revisionsgericht dann an die Auslegung, die das Berufungsgericht den maßgeblichen Vorschriften gegeben hat, gebunden ist (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO, vgl. BVerwGE 1, 19).
- BVerwG, 16.12.1960 - I B 150.60
Erfordernis der Bezeichnung eines Verfahrensmangels in der Beschwerdeschrift - …
Die vorliegende Streitsache ist im Einvernehmen mit allen Beteiligten zusammen mit dem gleichgelagerten Rechtsstreit ... ./. ... - BVerwG I B 149.60 - verhandelt und entschieden worden.Das Vorbringen in der Sache BVerwG I B 149.60 sollte ersichtlich auch für dieses Verfahren gelten.
Mit Schriftsatz vom 6. Oktober 1959 (Bl. 124 d.A. BVerwG I B 149.60) hat der Prozeßbevollmächtigte des Klägers gebeten, ihm den von der Beklagten vorgelegten Plan der Stadt B. und die Straßennetzkarte zur Einsichtnahme zu übersenden.
Nach den Feststellungen auf Bl. 150 R d.A. BVerwG I B 149.60 hat er auch tatsächlich Einsicht genommen.
Hier gilt zunächst auch das oben unter a) Ausgeführte über die gemeinsame Verhandlung dieser Streitsache mit dem Verfahren BVerwG I B 149.60.
Mit Schriftsatz vom 12. April 1960 (Bl. 160 d.A. BVerwG I B 149.60) hat die Beklagte den Lageplan zu dem Entwurf für den Neubau des H. dem Gericht überreicht.
- BVerwG, 16.12.1960 - I B 151.60 Dieses Vorbringen steht in Widerspruch zu den Prozeßvorgängen: Die vorliegende Streitsache ist in Einvernehmen mit den Beteiligten zusammen mit dem gleichgelagerten Rechtsstreit ... ./. ... (BVerwG I B 149.60) verhandelt und entschieden worden.
Das Vorbringen, in der Sache BVerwG I B 149.60 sollte ersichtlich auch für dieses Verfahren gelten.
Mit Schriftsatz vom 6. Oktober 1959 (Bl. 124 d.A. BVerwG I B 149.60) hat der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin gebeten, ihm den von der Beklagten vorgelegten Plan der S. und die Straßennetzkarte zur Einsichtnahme zu übersenden.
Der Einwand der Klägerin, der Lageplan für das "H." sei ihr nicht zur Kenntnis gebracht worden, ist nach den Aktenunterlagen ebenfalls nicht gerechtfertigt: Insoweit gilt zunächst das oben unter b) über die Verhandlung dieser Streitsache zusammen mit dem Verfahren BVerwG I B 149.60 Ausgeführte.
Mit Schriftsatz vom 12. April 1960 (Bl. 160 d.A. BVerwG I B 149.60) hat die Beklagte den Lageplan zu dem Entwurf für den Neubau des H. den Gericht überreicht.